Infusionstherapie
Unter Infusionstherapie versteht man das direkte Einleiten von Flüssigkeit in den Körper (oder Blutkreislauf) über eine Vene. Die Flüssigkeit kann bereits das Medikament sein oder als Trägersubstanz dafür dienen. Je nach Zusammensetzung und Menge dauert eine Infusion zwischen 15 und 60 Minuten. Am bekanntesten ist die Infusion in der Notfallmedizin und Intensivmedizin. Über einen venösen Zugang (die Punktionsstelle, an der eine Venenverweilkanüle in die Blutader eingeführt wird) werden Flüssigkeit, Nährstoffe, Medikamente oder Vollblut- bzw. Blutprodukte unter Umgehung des Magen-Darm-Traktes dem Körper zugeführt. Das bedeutet eine schnellere Aufnahme und Wirkung dieser Stoffe. Bekannt ist auch die Infusionstherapie beim Tinnitus (Hörsturz) und Knalltrauma. Die Infusion verbessert die Versorgung des Hörorgans mit notwendigen Versorgungsstoffen.Nach der Stauung wird entweder in der Ellenbeuge, am Unterarm oder am Handrücken eine Kanüle in die Vene eingebracht. An diese wird die vorbereitete Infusion angeschlossen und deren Tropfgeschwindigkeit eingestellt. Von da an läuft alles von selbst! Eine Infusionstherapie ist dann angeraten, wenn der Effekt schnell sein soll, also im Akutstadium oder die Wirkung von Medikamenten über den Verdauungstrakt erfolglos ist. Das kann sein bei peripherer und zentraler Durchblutungsstörung, altersbedingten Gedächtnisstörungen, starken Schmerzen Infektionskrankheiten, schlechtem Allgemeinzustand (nach OP, Mangelernährung, schwerer Krankheit), zur Immunstimulation, zum Ersatz von Nahrungsstoffen, Spurenelementen, Vitaminen und Mineralstoffen, der Aufbautherapie, der Parkinson-Erkrankung, bei Schwindel, Depressionen oder Demenz. Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Grunderkrankung und dem Therapieziel ab. Beim Hörsturz sind es beispielsweise mindestens zehn Sitzungen, bei einer Aufbautherapie kann der Effekt bereits nach fünf Sitzungen eintreten. Unsere Praxis bietet diese Therapien an. Sie erfolgen unter ärztlicher Durchführung und Aufsicht und werden durch das geschulte Praxispersonal überwacht. Je nach Erkrankung und Befund übernehmen die gesetzlichen Kassen die Behandlung ganz oder teilweise oder auf Kulanzbasis. Ohne krankheitsspezifische Indikation fällt jedoch für die Krankenkasse auch die Infusionstherapie in die Rubrik alternative Heilverfahren und ist damit eine Selbstzahlerleistung.
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