Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt, dass die Fahrerlaubnis-Behörde bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Führerscheinbewerbers oder –besitzers zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen und Auflagen die Beibringung eines Gutachtens anordnen kann. Hierfür muss eine fachärztliche verkehrsmedizinische Qualifikation des Gutachters vorliegen. Frau Dr. Strobl besitzt in diesem Zusammenhang die Qualifikation zur Begutachtung von internistischen Erkrankungen.